Wer zahlt den Malkasten?
Lernmittelfreiheit: Eltern pochen auf Umsetzung des VGH-Urteils / Über einem Euro kostenlos.
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SCHOPFHEIM (jac). In einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim bekam im Januar ein Schüler Recht, der unter Berufung auf die garantierte Lernmittelfreiheit dagegen geklagt hatte, eine Lektüre für 9,90 Mark aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Auch in Schopfheim gilt nun: Alle Lernmittel, die mehr als einen Euro kosten, muss der Schulträger zahlen. Von Elternseite wird darauf gepocht, dass die Mittel von der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Während die Stadt Rheinfelden schnell entschieden habe, die Schulen finanziell besser auszustatten und der Landkreis für das Jahr ...