Wer seinen VW-Diesel zu spät gekauft hat, geht leer aus
Tausende Diesel-Kläger, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Abgasskandals im September 2015 gekauft haben, bekommen keinen Schadenersatz von Volkswagen.
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Dem Konzern sei ab diesem Zeitpunkt kein sittenwidriges Verhalten mehr vorzuwerfen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Auch eine Reihe anderer strittiger Fragen entschied das höchste deutsche Zivilgericht. Die Details: