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Wenn die Strafe die Wirkung verfehlt

BZ-Plus Baubürgermeister Tilman Petters verteidigt die Entscheidung gegen eine Konventionalstrafe – und nennt Alternativen.  

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In diese Lücke passt der Rest der Brücke – wenn er kommt.  | Foto: CHRISTOPH BREITHAUPT
In diese Lücke passt der Rest der Brücke – wenn er kommt. Foto: CHRISTOPH BREITHAUPT

LAHR. Warum ist im Vertrag mit der Stahlbaufirma keine Konventionalstrafe verankert? Diese Frage steht angesichts der Lieferverzögerungen beim Brückenbau zur Landesgartenschau im Raum. Solch eine Strafe wäre im Fall des Brückenbaus aber nicht wirkungsvoll, meint Baubürgermeister Tilman Petters. Sie hätte das Projekt allenfalls verteuert. Wirksam könnten hingegen andere Nachforderungen sein.

Der Brückenbau bereitet Bauchschmerzen. Weil die Firma Rohlfing den Fertigstellungstermin im Februar nicht einhalten kann, fragen sich viele, ob es noch bis zum Auftakt im April reicht. Wäre nicht eine vertraglich fixierte Strafe sinnvoll ...

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