Account/Login

Mit Gewinn leben

Wenn der Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen darf

Weil die Interessen seines Mieters überwiegen, darf ein Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Aber er darf die Miete anheben.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In einem Fall in Berlin wogen die Inte...eters schwerer als die des Vermieters.  | Foto: Monika Skolimowska (dpa)
In einem Fall in Berlin wogen die Interessen des Mieters schwerer als die des Vermieters. Foto: Monika Skolimowska (dpa)
Der Vermieter einer 2-Zimmer-Wohnung in Berlin kündigt seinem langjährigen Mieter wegen Eigenbedarf. Dieser ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel