Mit Gewinn leben
Wenn Arbeitnehmende vom Homeoffice zurück in den Betrieb sollen
Soll ein Arbeitnehmer nicht mehr überwiegend im Homeoffice arbeiten, muss der Betriebsrat zustimmen. Der Wechsel gilt als Versetzung.
Sa, 28. Okt 2023, 14:30 Uhr
Wirtschaft
Thema: Mit Gewinn leben
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen