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Gemeinderat

Welche Freiburger Stadträte am häufigsten fehlen - und warum

BZ-Abo Stadträte üben ihre Arbeit ehrenamtlich aus. Sie sind aber auch verpflichtet, an Sitzungen teilzunehmen und werden dafür finanziell entschädigt. Doch nicht alle Räte kommen zu allen Sitzungen.  

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"Die Gemeinderäte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen", heißt es im Paragraf 34 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg. Allerdings darf man einer Sitzung entschuldigt fernbleiben, wenn etwa wichtige berufliche, familiäre oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Bei mehr als der Hälfte der Sitzungen abwesend Das ...

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