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Weitere Straftaten wären zu erwarten

BZ-Plus 33-Jähriger wegen seelischer Störungen für schuldunfähig erklärt.  

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. Eine Reihe von Straftaten mit räuberischer Erpressung, Verletzung und Beleidigung von Vollstreckungsbeamten sowie Sachbeschädigung stand in der Anklageschrift im Prozess gegen einen unter paranoider Schizophrenie leidenden Mannes. Die Große Strafkammer des Landgerichtes Offenburg hat den mit dieser Krankheit behafteten 33-jährigen berufs- und arbeitslosen Mann für die Taten für schuldunfähig erklärt und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der 33-Jährige hat mehrere Taten innerhalb weniger Tage im September vergangenen Jahres in Offenburg begangen. Der Angeklagte forderte unter anderem nach fast 20 Jahren 100 000 Euro Schmerzensgeld aus einer Schlägerei während der Grundschulzeit und wollte dies mit ...

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