Account/Login

Bundesgerichtshof

Weisweiler Reitverein haftet nicht für Unfallverletzung eines Kindes

BZ-Plus 2011 verletzte ein Pferd beim Pfingstturnier in Weisweil ein Kind am Kopf, mit bleibenden Folgen. Die Richter in Karlsruhe hatten über Haftungsfragen zu entscheiden und entlasteten den Verein.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Reitsport gibt es möglicherweise trotz...abgespeckter Form und ohne Zuschauer.   | Foto: Ilona Hüge
Reitsport gibt es möglicherweise trotz Corona an Pfingsten in Weisweil, dann aber in abgespeckter Form und ohne Zuschauer. Foto: Ilona Hüge
Der Reit- und Zuchtverein ist entlastet: In dritter und letzter Instanz entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass der Verein nicht für den Unfall und die Folgen haften muss, der sich beim Pfingstturnier 2011 ereignete. Ein unbeschwertes Pfingstturnier wird es aber auch 2021 nicht geben: Wegen der Corona-Pandemie kann ein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel