Wehrer Nachbarn vor Gericht
Rentner soll 35-Jährigem ins Gesicht geschlagen haben / Freispruch, weil Beweise nicht aussagekräftig.
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WEHR. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen Rentner vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung freigesprochen. Dem Gericht fehlten für eine Verurteilung aussagekräftige Beweise. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass der 68-jährige Angeklagte im Februar dieses Jahres in Wehr seinen Wohnungsnachbarn mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe, so dass dieser eine Prellung an der Nasenwurzel und Schmerzen erlitten habe.
Die Anklagevertreterin hielt eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Euro für ausreichend, da es sich nur um eine leichte Verletzung ...