Energiewende

Was Hausbesitzer bei einer neuen Heizung beachten sollten

Seit 1. Juli müssen nach einem Heizungstausch verstärkt erneuerbare Energien eingesetzt werden / Was Hausbesitzer wissen sollten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Baden-Württemberg will die Energiewende vorantreiben: Hauseigentümer im Land müssen künftig beim Einbau eines neuen Heizsystems noch stärker als bisher auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Das sieht die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) vor, die am 1. Juli in Kraft getreten ist. Fragen und Antworten zur neuen Gesetzeslage:

Warum gibt es
das EWärmeG?
Für das Gelingen der Energiewende ist der Gebäudesektor von großer Bedeutung. Nach Angaben des Landesumweltministeriums verursachen das Heizen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden knapp 30 Prozent des CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg. Mit dem Ziel, diesen Wert zu verringern, trat 2008 das EWärmeG in Kraft. Es schrieb Besitzern von Wohnhäusern bislang vor, bei einem Austausch ihrer Heizung eine Anlage einzubauen, die mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs aus regenerativen Energien erzeugt – oder alternativ eine energiesparende oder anderweitig klimaschonende Ersatztechnik zu nutzen.
Wer ist von dem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel