Account/Login

BZ-Serie

Was bedeutet Vaterschaft?

Die Mutter ist nach deutschem Recht, wer das Kind geboren hat. Die Vaterschaft dagegen muss erklärt werden. Über Rechtliche Voraussetzungen und Folgen der Vaterschaft im Alltag:  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Um die ersten Tage mit dem Kind genieß... der Schwangerschaft erledigt werden.   | Foto: dpa
Um die ersten Tage mit dem Kind genießen zu können, sollten einige Behördengänge noch während der Schwangerschaft erledigt werden. Foto: dpa

Eltern werden ist aufregend genug. Wer hat da noch Zeit und Nerven, sich um Behördengänge und Finanzangelegenheiten zu kümmern? Unsere 14-teilige Serie gibt jeden Samstag an dieser Stelle guten Rat. Damit sich Eltern auf das Wichtigste konzentrieren können – ihr: Kind.

WAS DIE VATERSCHAFTBEDEUTET
Die Mutter ist nach deutschem Recht, wer das Kind geboren hat. Denn Eizellenspenden und Leihmutterschaften sind hierzulande verboten. Die Vaterschaft dagegen muss erklärt werden. Vater wird man im juristischen Sinne also per Willenserklärung. Erst, wer die Vaterschaft eines Kindes anerkennt, macht sich mit ihm verwandt. Er übernimmt zugleich die Unterhaltspflicht für das Kind.
Nun sind Vater und Kind ein Leben lang miteinander verbunden, nicht mehr nur emotional, sondern auch juristisch und ökonomisch. Der Vater schuldet seinem Spross so lange Unterhalt, bis der Nachwuchs seine Ausbildung abgeschlossen hat. Den Unterhalt kann der Vater auf zwei Arten leisten. Er lebt mit dem Kind zusammen und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel