Warum vor Ostern in Baden-Württemberg nicht gefeiert werden darf
Morgen ist Feiertag - aber 'feiern gehen' ist nicht möglich. Denn an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag gilt in Baden-Württemberg das Feiertags-Tanzverbot. Die Fakten:
Do, 5. Apr 2012, 11:58 Uhr
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