Zuständigkeiten

Warum ein Widerspruch gegen Abschleppkosten Folgen für die Stadt Freiburg hat

Behörde bearbeitet Widerspruch für Kostenbescheid, obwohl Regierungspräsidium zuständig wäre.  

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Ein Anwohner, der sein Auto im vorübergehenden Halteverbot parkt, wird abgeschleppt und fühlt sich ungerecht behandelt. Er widerspricht dem Bußgeld- und Kostenbescheid und klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt. Den Parkverstoß muss er letztlich zwar einräumen. Mit seiner Klage trifft er dennoch die Stadtverwaltung. Denn bei einem Widerspruchverfahren muss der Fall an das Regierungspräsidium abgegeben werden. Das ist nicht passiert.

"Ich bin stundenlang bei strömendem Regen durch die Wiehre geirrt und habe verzweifelt das Auto gesucht", erinnert sich Bernhard Koch an den 20. November 2015. Tage zuvor hatte er das Fahrzeug in der Nähe seiner Wohnung in der Scheffelstraße ...

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Schlagworte: Martina Schickle, Wolfgang Albers, November Parkverbotsschilder

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