Account/Login

Ferienwohnungen

Warum ein Merzhausener gegen das Beherbergungsverbot klagt

BZ-Plus Seit November sind touristische Übernachtungen in Baden-Württemberg verboten. Ein privater Betreiber von Ferienwohnungen zieht jetzt deswegen vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wolfgang Morgenthaler darf derzeit im ... in Todtnauberg keine Gäste empfangen.  | Foto: Wolfgang Morgenthaler
1/3
Wolfgang Morgenthaler darf derzeit im Scheuermatthof in Todtnauberg keine Gäste empfangen. Foto: Wolfgang Morgenthaler 
Kann man sich bei einem Urlaub in einer Ferienwohnung mit dem Coronavirus anstecken? Wolfgang Morgenthaler aus Merzhausen sagt nein und klagt deshalb gegen das Beherbergungsverbot vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Im Interview erzählt der Betreiber des Scheuermatthofes in Todtnauberg, warum er sich für den Klageweg entschieden hat.
BZ: Warum klagen Sie als privater Betreiber von Ferienwohnungen gegen das Beherbergungsverbot vor dem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel