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Keine Volksverhetzung

Warum die "Vogelschiss"-Äußerung von Alexander Gauland nicht strafbar ist

BZ-Plus Selbst die Verharmlosung der Nazizeit ist keine Volksverhetzung. Das Bundesverfassungsgericht fordert einer zurückhaltende Auslegung des Paragraphen.  

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Alexander Gauland  | Foto: dpa
Alexander Gauland Foto: dpa
Ist der Satz "Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte" des AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland eine strafbare Volksverhetzung? In den sozialen Netzwerken glauben das viele und rufen zu Strafanzeigen ...

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