Account/Login

Bewährungs- und Gerichtshilfe

Warum der "Neustart" rückgängig gemacht wird

Die baden-württembergische Bewährungs- und Gerichtshilfe geht 2017 zurück an die Justiz. Damit wird ein bundesweit einmaliges Experiment rückgängig gemacht - obwohl niemand den Erfolg des freien Trägers "Neustart" in Frage stellt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Aufgabe, Straftäter in die Gesells...von der Justizverwaltung wahrgenommen.  | Foto: dpa-tmn
Die Aufgabe, Straftäter in die Gesellschaft einzugliedern, wird ab 2017 wieder von der Justizverwaltung wahrgenommen. Foto: dpa-tmn
Wenn Bewährungshelfer Goran Topolic im Januar an seinen Arbeitsplatz bei der Neustart-Einrichtung in der Freiburger Dreisamstraße zurückkehrt, wird er nur durch kleine Veränderungen wahrnehmen, dass er einen neuen Arbeitgeber hat. Das auffällige neonpinke Logo von Neustart auf den Briefköpfen und Akten wird wohl einem dezenten Logo des Justizministeriums weichen, und auch am Hauseingang und in den Mitarbeiter-E-Mails wird der Name Neustart verschwinden.
Die Klage eines beamteten Bewährungshelfers ist Grund für das Ende des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel