Wann Kuchenverkauf an Schulen steuerfrei ist – und wann nicht
Verkaufen Eltern, Schüler oder Lehrer an Schulen oder Kindergärten Kuchen, kann ab 2025 Mehrwertsteuer auf die Erlöse anfallen. Ob das Finanzamt zugreift, hängt von Details ab. Was ist zu beachten?
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Organisatoren von Schul- oder Kindergartenfesten müssen ab 2025 einiges beachten, wenn sie vermeiden wollen, dass auf Einnahmen solcher Veranstaltungen Mehrwertsteuer erhoben wird. Das Kultus- und das Innenministerium von Baden-Württemberg haben kürzlich den Schulen detaillierte Informationen zu Auswirkungen einer bevorstehenden, schon mehrfach verschobenen, Reform der Umsatzbesteuerung öffentlicher Einrichtungen zukommen ...