Wann ist eine Behinderung eine Behinderung?
Für die Uni Freiburg ist eine Gluten-Unverträglichkeit kein Grund zur Befreiung von Studiengebühren – Für die Konstanzer, Tübinger und Hohenheimer Uni schon.
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Die Debatte um die Studiengebühren nimmt kein Ende: Wieder klagt ein Student gegen die Uni Freiburg. Diesmal geht es um eine Behinderung: Henry M. leidet an einer chronischen Erkrankung. Laut Hochschulgebührengesetz müssen Behinderte eigentlich keine Studiengebühren zahlen. Wer als behindert im Sinne des Gesetzes gilt, ist anscheinend nicht ganz klar: Während die Uni Freiburg die Krankheit als nicht "erheblich studienerschwerend" einstuft, wird die Krankheit an anderen Unis als Behinderung anerkannt. Das Verwaltungsgericht wird heute über den Fall entscheiden.
Henry M. fühlt sich ungerecht behandelt von seiner Alma Mater. "Die Uni unterschätzt vollkommen, mit welchen Einschränkungen ich zu leben habe", empört sich der 25-Jährige. Der Student leidet an ...