Frist bis März
Wann der Resturlaub aus dem Vorjahr verfällt – und wann nicht
Urlaub aus dem vergangenen Jahr muss bis März genommen werden. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber zuvor darauf hingewiesen hat.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste ...
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