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Frist bis März

Wann der Resturlaub aus dem Vorjahr verfällt – und wann nicht

Urlaub aus dem vergangenen Jahr muss bis März genommen werden. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber zuvor darauf hingewiesen hat.  

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Eigentlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden.  | Foto: Clara Margais (dpa)
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Eigentlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Foto: Clara Margais (dpa)
Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung auf das nächste ...

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