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TITISEE-NEUSTADT/KARLSRUHE. Was im alltäglichen Leben eine strafbare Beleidigung ist, könnte im politischen Wahlkampf eine noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung sein. In diesem Sinne hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe (OLG) in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss einen Parteifunktionär ...