Wahl, Wählen – gewählt
Am Sonntag ist Bundestagswahl und Deutschland bekommt danach eine neue Regierung. Das ist komplizierter Erwachsenenkram? Nicht wirklich, lest selbst!.
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Der Bundestag ist das deutsche Parlament. In einem Parlament sitzen Menschen, die spätestens alle vier Jahre von der Bevölkerung neu gewählt werden. Diese Leute, die man auch Abgeordnete nennt, beschließen im Parlament die Gesetze, die unser Leben regeln. Die Bundestagsabgeordneten wählen auch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, der oder die wiederum die Regierung bestimmt. Dazu gehören der Bundeskanzler und die Minister. Die Regierung bereitet Gesetze vor und sorgt dafür, dass sie umgesetzt werden.
Jeder, der einen deutschen Pass hat und 18 Jahre oder älter ist, kann sich zur Wahl aufstellen lassen. Fast alle Leute, die das tun, sind Mitglieder einer Partei. 29 Parteien treten bei der Bundestagswahl an. Die Größeren davon sind die CDU, die SPD, die Grünen und die AfD. Jede Partei vertritt eine bestimmte politische Richtung, bestimmte Ideen und Meinungen. Die Mitglieder einer Partei suchen dann die Menschen aus, die für ihre Partei bei einer Wahl kandidieren, also zur Wahl stehen.
Wählen darf ebenfalls jeder und jede, der, die einen deutschen Pass hat und 18 Jahre oder älter ist. Bei manchen Wahlen dürfen bereits 16- und 17-Jährige wählen, zum Beispiel bei der Wahl des Europaparlaments und in vielen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, auch bei der Wahl der Landesparlamente.
Alle, die wählen dürfen, bekommen vor der Wahl per Post eine Wahlbenachrichtigung. Darin steht, in welchem Wahllokal die Wählerin oder der Wähler wählen darf. Wahllokale sind Räume, die extra für die Wahl eingerichtet werden, zum Beispiel in Schulen oder Rathäusern. Dort gibt es Wahlkabinen, das ist meist ein Tisch mit einem Sichtschutz. Dahinter können die Wähler auf dem Wahlzettel in Ruhe ihre Wahl treffen, ohne dass jemand sieht, was sie wählen. Bei der Bundestagswahl hat jeder zwei Stimmen und darf eine Person und eine Partei auf dem Zettel ankreuzen. Danach packen die Wähler den Zettel in einen Umschlag und werfen ihn in die sogenannte Wahlurne, eine Art Briefkasten. Wahlhelfer sorgen dafür, dass alles korrekt abläuft. Gewählt wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr. Wer da keine Zeit hat, kann schon vorher per Briefwahl wählen, also per Post. Das kann man über die Wahlbenachrichtigung beantragen.
Nach 18 Uhr am Wahltag holen die Wahlhelfer die Wahlzettel aus den Urnen und zählen, wie viele Stimmen die Parteien und Personen erhalten haben. Das passiert in Wahllokalen überall in Deutschland. Danach werden die Stimmen aus allen Regionen zusammengetragen, bis man ein Wahlergebnis für das ganze Land hat. Darin wird dann in Prozent ausgedrückt, wie viele Menschen für eine Partei gestimmt haben. Hat eine Partei 20 Prozent der Stimmen, bedeutet das, dass sie jede fünfte Wählerin gewählt hat. Eine Partei braucht mindestens fünf Prozent der Stimmen, damit sie Abgeordnete in den Bundestag schicken darf.
Hat eine Partei 50 Prozent der Stimmen oder mehr erreicht, kann sie die Regierung bilden. So viele Stimmen bekommt in Deutschland aber normalerweise keine Partei, da sich die Stimmen auf viele Parteien verteilen. Um auf mindestens 50 Prozent der Stimmen zu kommen, tun sich deshalb immer zwei bis drei Parteien zu einer sogenannten Koalition zusammen, um gemeinsam regieren zu können. Meist sucht sich die Partei mit den meisten Stimmen dafür nach der Wahl in vielen Gesprächen einen Koalitionspartner. Und aus der Partei, die die Wahl gewonnen hat, wird üblicherweise auch der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt.