Wagenburgler vor Gericht
Wegen einer nicht angemeldeten Demonstration sollten sich zwei Vorstände des Vereins Schattenparker verantworten.
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Das Recht, sich zu versammeln, ist grundgesetzlich geschützt. Geplante Demos müssen aber angemeldet werden, sonst verstoßen die Organisatoren gegen das Versammlungsgesetz. Genau das wirft die Freiburger Staatsanwaltschaft den Vorständen des Vereins Schattenparker vor, die im Juni eine unangemeldete Demonstration veranstaltet haben sollen. Gestern wurde nun verhandelt – und protestiert.
Schattenparker nennt sich eine Freiburger Gruppe von Wagenburglern. Am 6. Juni 2009 hatten ihre Mitglieder und Unterstützer mit einer nicht angemeldeten "Schampus-Sekt-und-Kaviar-Parade" in der ...