Die Kommunen in Deutschland sollen nach Vorstellung der Bundesregierung bis spätestens 2028 Wärmepläne erstellen. In Baden-Württemberg sind solche Pläne längst vorgeschrieben. Ende 2023 müssen sie vorliegen.
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Die Bundesregierung hat ihr Gebäudeenergiegesetz (GEG), das schon im kommenden Jahr den Einbau reiner Öl- und Erdgasheizungen verbieten sollte, nach heftiger Kritik entschärft. Jetzt soll die Regelung erst dort greifen, wo es kommunale Wärmepläne gibt. Während die Bundesregierung für deren Ausarbeitung eine ...