Eine Frau will wie immer Geld abheben. Stattdessen zieht der Automat ihre Karte ein – und 2000 Euro verschwinden. Trotzdem wollte die Bank ihr das Geld erst nicht erstatten.
Wie schon oft ging Frau B. an einem Samstag zu einem Geldautomaten, um Geld von ihrem Konto abzuheben. Doch dieses Mal funktionierte das nicht wie gewohnt: Statt nach Eingabe der Karte und PIN-Nummer den gewünschten Betrag auszuzahlen, ratterte der Automat kurz und meldete dann, dass der Vorgang aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden könne. Die Karte werde einbehalten, Frau B. solle sich an ihr Kreditinstitut wenden. Gleich am Montag meldete sie den Vorgang ihrer Bank. Dort teilte man ihr mit, dass die einbehaltene Karte in den nächsten Tagen zurückgeschickt werde.
Kurz danach bemerkte Frau B. jedoch, dass über das Wochenende knapp 2000 Euro von ihrem Konto abgehoben wurden. Sie ließ daraufhin sofort die Karte sperren, erstattete Anzeige bei der Polizei, wandte sich an ihre Bank und verlangte Erstattung des entwendeten Betrags. Doch die Bank mauerte, unterstellte "grobe Fahrlässigkeit": Schließlich habe der Täter die korrekte PIN-Nummer eingegeben, die müsse ihm also bekannt oder leicht zugänglich gewesen sein. Die Verantwortung liege also bei Frau B., eine Erstattung sei nicht möglich. Obgleich Frau B. versicherte, dass keine weitere Person ihre Geheimnummer kennt und sie tatsächlich einem manipulierten Automaten aufgesessen war, blieb die Bank dabei und zahlte nicht. Schließlich konnte Frau B. mit Hilfe der Verbraucherzentrale doch noch eine Rückzahlung erreichen.
Niels Nauhauser leitet die Abteilung Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Telefon 0711/669110; E-Mail: info@ vz-bawue.de; Internet: http://www.vz-bawue.de
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