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Pfaffenweiler

Voraussichtlich Anfang 2025 kommen die Grundsteuerbescheide

  • So, 06. Oktober 2024, 17:37 Uhr
    Pfaffenweiler

     

Die Grundsteuerreform führt in Pfaffenweiler nicht zu erhöhten Steuereinnahmen. Für manche Immobilienbesitzer wird es etwas teurer, für andere günstiger.

Grundsteuerreform bringt keine Mehreinnahmen.  | Foto: Monika Skolimowska (dpa)
Grundsteuerreform bringt keine Mehreinnahmen. Foto: Monika Skolimowska (dpa)
In der jüngsten Sitzung des Pfaffenweilers Gemeinderats gab Rechnungsamtsleiterin Julia Omsels einen Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform. Die Grundsteuer zähle zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Mit ihr würden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert. In Pfaffenweiler habe die Grundsteuer im Jahr 2023 rund 311.000 Euro in die Kassen gespült.

Post der Finanzbehörden

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. So werden die Grundsteuer A und die Grundsteuer B neu berechnet und zusätzlich eine Grundsteuer C eingeführt. Letztere gilt nach Aussagen der Finanzbehörden nur für unbebaute, baureife Grundstücke. Omsels beschränkte sich in ihren Ausführungen auf die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Hier sei die Bürgerschaft unmittelbar betroffen, viele Einwohner der Gemeinde hätten vor geraumer Zeit Post von den Finanzbehörden erhalten. Alle angeschriebenen Haushalte mussten zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 die sogenannten Feststellungserklärungen abgegeben haben.

Art der Bebauung spiele für die Grundstücksbewertung keine Rolle

Das Land Baden-Württemberg habe sich für ein eigenes Grundsteuergesetz nach Landesmodell entschieden. Für die Ermittlung des Grundsteuerwertes nach Baden-Württembergs modifiziertem Bodenwertmodell seien zwei Werte relevant, nämlich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Die Art der Bebauung spiele für die Grundstücksbewertung keine Rolle. Der Grundsteuerwert oder Einheitswert werde aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ermittelt und mit der Steuermesszahl multipliziert.

Bodenrichtwerte zwischen 410 bis 540 Euro je Quadratmeter

Beim Blick in das Internetportal Boris-BW wird die Spanne der Bodenrichtwerte in Pfaffenweiler abgebildet. Boris-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg; einer der Mitwirkenden im Ausschuss saß auch im Zuschauerraum bei der Gemeinderatssitzung. Für Pfaffenweilers Mitte liegen diese Bodenrichtwerte zwischen 410 bis 540 Euro je Quadratmeter. Noch kann die Grundsteuer nicht abschließend berechnet werden, denn es fehlen die Hebesätze der Städte und Gemeinden. Die neuen Hebesätze werden noch im Laufe dieses Jahres bekanntgegeben. Nach der Berechnungsformel der Grundsteuer ergibt sich der Steuermessbetrag aus der Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl, die in Baden-Württemberg bei 1,3 Prozent liegt. Die Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem Hebesatz ergebe die eigentliche Grundsteuer. Damit bestimme der Hebesatz der Kommune letztendlich die Grundsteuer. Der Hebesatz sei eine Prozentangabe. Jede Kommune lege den Hebesatz für ihr Einzugsgebiet selbst fest, so Omsels.

"Für einige wird es etwas teurer, für andere günstiger, im Schnitt wird die Gemeinde dadurch keine höheren Grundsteuereinnahmen als zuvor haben." Lukas Mahler
Die reformierte Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, solle aufkommensneutral sein. Das bedeutet, die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich. Auch in Pfaffenweiler wird das Geld eher knapp, da ließen sich durch eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze schnell und einfach höhere Einnahmen erzielen. Bürgermeister Lukas Mahler aber versichert, dass dies neuen Hebesätze aufkommensneutral gesetzt seien: "Für einige wird es etwas teurer, für andere günstiger, im Schnitt wird die Gemeinde dadurch keine höheren Grundsteuereinnahmen als zuvor haben." Aufkommensneutralität bedeute damit allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei einigen Eigentümern geben könne.

Voraussichtlich Anfang nächstes Jahr werden die finalen Grundsteuerbescheide versendet

Omsels hatte zuvor auf das Transparenzregister für das Grundvermögen (Grundsteuer B) verwiesen, das vom Finanzministerium erstellt worden sei. Es zeige, welche Hebesätze für die sogenannte Aufkommensneutralität notwendig wären. Für Pfaffenweiler seien Hebesätze von 226 bis 250 für die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke und Gebäude berechnet worden. Nachdem die endgültigen Hebesätze vom Gemeinderat beschlossen seien, könnte die Verwaltung voraussichtlich Anfang nächsten Jahres die finalen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer senden und diesen darin die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer mitteilen. An die Zuhörerinnen und Zuhörer im Saal gewandt verwies Mahler auf eine Infoveranstaltung zum Thema für die Bürgerschaft, die am 19. November in der Batzenberghalle stattfinden soll.

Ressort: Pfaffenweiler

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