Pfaffenweiler
Voraussichtlich Anfang 2025 kommen die Grundsteuerbescheide
So, 06. Oktober 2024, 17:37 Uhr
Pfaffenweiler
Die Grundsteuerreform führt in Pfaffenweiler nicht zu erhöhten Steuereinnahmen. Für manche Immobilienbesitzer wird es etwas teurer, für andere günstiger.
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen. So werden die Grundsteuer A und die Grundsteuer B neu berechnet und zusätzlich eine Grundsteuer C eingeführt. Letztere gilt nach Aussagen der Finanzbehörden nur für unbebaute, baureife Grundstücke. Omsels beschränkte sich in ihren Ausführungen auf die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Hier sei die Bürgerschaft unmittelbar betroffen, viele Einwohner der Gemeinde hätten vor geraumer Zeit Post von den Finanzbehörden erhalten. Alle angeschriebenen Haushalte mussten zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 die sogenannten Feststellungserklärungen abgegeben haben.
Das Land Baden-Württemberg habe sich für ein eigenes Grundsteuergesetz nach Landesmodell entschieden. Für die Ermittlung des Grundsteuerwertes nach Baden-Württembergs modifiziertem Bodenwertmodell seien zwei Werte relevant, nämlich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Die Art der Bebauung spiele für die Grundstücksbewertung keine Rolle. Der Grundsteuerwert oder Einheitswert werde aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ermittelt und mit der Steuermesszahl multipliziert.
Beim Blick in das Internetportal Boris-BW wird die Spanne der Bodenrichtwerte in Pfaffenweiler abgebildet. Boris-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg; einer der Mitwirkenden im Ausschuss saß auch im Zuschauerraum bei der Gemeinderatssitzung. Für Pfaffenweilers Mitte liegen diese Bodenrichtwerte zwischen 410 bis 540 Euro je Quadratmeter. Noch kann die Grundsteuer nicht abschließend berechnet werden, denn es fehlen die Hebesätze der Städte und Gemeinden. Die neuen Hebesätze werden noch im Laufe dieses Jahres bekanntgegeben. Nach der Berechnungsformel der Grundsteuer ergibt sich der Steuermessbetrag aus der Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl, die in Baden-Württemberg bei 1,3 Prozent liegt. Die Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem Hebesatz ergebe die eigentliche Grundsteuer. Damit bestimme der Hebesatz der Kommune letztendlich die Grundsteuer. Der Hebesatz sei eine Prozentangabe. Jede Kommune lege den Hebesatz für ihr Einzugsgebiet selbst fest, so Omsels.
Omsels hatte zuvor auf das Transparenzregister für das Grundvermögen (Grundsteuer B) verwiesen, das vom Finanzministerium erstellt worden sei. Es zeige, welche Hebesätze für die sogenannte Aufkommensneutralität notwendig wären. Für Pfaffenweiler seien Hebesätze von 226 bis 250 für die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke und Gebäude berechnet worden. Nachdem die endgültigen Hebesätze vom Gemeinderat beschlossen seien, könnte die Verwaltung voraussichtlich Anfang nächsten Jahres die finalen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer senden und diesen darin die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer mitteilen. An die Zuhörerinnen und Zuhörer im Saal gewandt verwies Mahler auf eine Infoveranstaltung zum Thema für die Bürgerschaft, die am 19. November in der Batzenberghalle stattfinden soll.
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