Vor dem Fahren ins Röhrchen blasen
In Frankreich müssen Autofahrer vom 1. Juli an ein Gerät zur Messung des Atemalkohols dabeihaben / Übergangsfrist bis November.
Eileen Woestmann
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KREIS EMMENDINGEN. Für viele Kreisbewohner sind Ausflüge ins nahe Elsass nichts Besonderes. Doch Autofahrerinnen und Autofahrer, die nach Frankreich fahren, müssen sich bald auf eine Neuregelung einstellen. Denn vom 1. Julian gibt es bei unseren Nachbarn eine Neuordnung im Straßenverkehr. Alle Fahrzeuglenker sind verpflichtet, ein "unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen".
Diese Formulierung steht auf der Internetseite der französischen Botschaft. Was will die französische Regierung eigentlich mit diesen Tests bewirken? Die Pflicht, im Auto einen Alkoholtest mit sich zu führen, soll die Chance vergrößern, sich selbstständig zu testen, damit die ein oder andere alkoholisierte Autofahrt vermieden wird. So ist es auf der Internetseite der französischen ...