Von Süchten aus der Bahn geworfen

39-jähriger Mann muss nach einer ganzen Reihe von Delikten in eine Entziehungsanstalt und zwei Jahre ins Gefängnis.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Mit gestohlenen Bankkarten hob der Angeklagte 2000 Euro ab.   | Foto: dpa
Mit gestohlenen Bankkarten hob der Angeklagte 2000 Euro ab. Foto: dpa

WEIL AM RHEIN. Gerade einmal acht Monate hat ein 39-jähriger Mann in Freiheit gelebt. In dieser Zeit hat er sein Leben durch Glücksspiel und Straftaten finanziert. Weil er ein Auto gestohlen und zu Schrott gefahren hat und weil er EC-Karten gestohlen und damit 2000 Euro abgehoben hat, wurde er jetzt am Amtsgericht Lörrach zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht beschloss auch, ihn zunächst in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.

In der Nacht zu Heilig Abend 2013 ist er auf seinem Heimweg um ein fremdes Haus herumgeschlichen und hat bemerkt, dass die Tür nicht abgeschlossen war. Er ging hinein, zog noch seine Schuhe aus und machte mit seinem Feuerzeug Licht. Im Wohnzimmer fand er zwei teure Smartphones, die er einsteckte, in der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Harald Krohn

Weitere Artikel