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Vom Sprung auf die weiterführende Schule

BZ-INTERVIEW: Die Beratungslehrerin Bettina Rinderle über die Grundschulempfehlung für die Viertklässler und das sich anschließende Beratungsverfahren.  

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RAUM FREIBURG. Derzeit finden in den Grundschulen allerorts Gespräche zwischen Eltern und Lehrern statt, Thema ist die Grundschulempfehlung. Mit dieser legen die Lehrer fest, auf welche weiterführende Schule die Viertklässler im Herbst gehen dürfen. Sind die Eltern mit der Entscheidung der Lehrer nicht einverstanden, können sie eine Beratungslehrerin heranziehen. Bettina Rinderle ist eine von rund 40 im Bereich des Staatlichen Schulamtes Freiburg. Sie ist unter anderem für Merzhausen und das Hexental zuständig. Unsere Redakteurin Andrea Gallien sprach mit ihr über Sinn und Zweck der Empfehlung, Ohnmacht und Ehrgeiz der Eltern und Wunsch und Wirklichkeit in der Orientierungsstufe.

BZ: Für viele Eltern ist die Grundschulempfehlung ein Ärgernis, weil sie sich in der Freiheit, die Schulbildung ihres Kindes selbst zu bestimmen, eingeschränkt oder gar ausgeschaltet fühlen. Dies wird auch in diesem Jahr so sein. Auf Sie kommt also wieder einige Arbeit zu. Welche Rolle spielt die Beratungslehrerin in dem Verfahren?
Rinderle: Die Beratungslehrerin kommt ja erst ins Spiel, wenn sich Eltern und Lehrer nicht einig oder nicht sicher sind, ob das Kind auf die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium gehen soll. Die Eltern haben dann die Möglichkeit, ...

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