Vier Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Vergewaltiger
Die Große Strafkammer des Landgerichts hat Sicherungsverwahrung gegen einen 30-jährigen Vergewaltiger verhängt. Bei Verlesung des Urteils lachte der Mann auf.
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Mit einer vierjährigen Freiheitsstrafe hat die 16. Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg am Dienstag die Vergewaltigung einer jungen Frau in der Nähe des Hans-Bunte-Areals in der Nacht zum 10. Juni 2018 geahndet. Darüber hinaus hat sie für den 30-jährigen Täter, der bereits zweifach wegen Vergewaltigung vorbestraft ist und während der neuen Tat unter Bewährung stand, die ...