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Viele Fragen rund um den Zweifel

Oberbürgermeister Salomon lehnt es ab, den "Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden" nicht anzuwenden.  

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Wann ist eigentlich Zweifel angebracht? Das scheint gegenwärtig die Hauptfrage zu sein, wenn es um die Handhabung des "Gesprächsleitfadens für die Einbürgerungsbehörden" geht. Der soll nämlich nur dann als "Gesprächshilfe" dienen, wenn die Einbürgerungsbehörde an der Wahrhaftigkeit des Bekenntnisses eines Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zweifelt.

Für Alice Loyson-Siemering vom baden-württembergischen Innenministerium ist die Sache klar: "Nirgendwo steht geschrieben, dass alle Fragen von eins bis dreißig abgefragt werden müssen." Deshalb ...

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