Videotechnik zum Schutz der Opfer
Freiburger Justiz arbeitet lieber mit herkömmlichen Mitteln.
Stefan Waschatz.
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Um minderjährige Opfer von Gewalt oder sexuellem Missbrauch zu schützen, erlaubt die Strafprozessordnung schon seit 1998 den Einsatz moderner Videotechnik. Bisher macht die Freiburger Justiz jedoch von diesen Möglichkeiten kaum Gebrauch.
Zwei Wege sieht das Zeugenschutzgesetz von 1998 vor, um Zeugenaussagen per Videotechnik vors Gericht zu bringen. Eine Möglichkeit ist die Live-Übertragung einer Zeugenaussage aus einem anderen Raum in den Gerichtssaal. Damit können Zeugen im Prozess aussagen, ohne dem Angeklagten ...