VGH weist die Klage der Gegner ab

Mannheimer Verwaltungsgerichtshof erhebt keine Einwände gegen die Satzung des Bebauungsplans Nordumgehung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

HEITERSHEIM/MANNHEIM (BZ/map). Seit 2006 betreibt die Stadt Heitersheim ein Bebauungsplanverfahren zum Bau einer Ortsrandstraße, seit 2014 heißt das Projekt in einem neuen Verfahren Nordumgehung. Gegen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nordumgehung reichten mehrere Kläger Normenkontrollklage ein. Diese Klage wurde nun abgewiesen.

Bereits nach der mündlichen Verhandlung war Bürgermeister Martin Löffler optimistisch, dass die Klage keinen Erfolg haben würde. Die Stadt war durch Rechtsanwalt Norbert ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Martin Löffler, Florian Krentel, Norbert Schröder-Klings

Weitere Artikel