VGH: Befristeter Probebetrieb?
Gericht regt bei den Prozessbeteiligten ein Nachdenken an.
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LAHR. Wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 24. Februar über die Klage der Black Forest Airport Lahr GmbH gegen das Land wegen der versagten Betriebsgenehmigung für einen Verkehrsflughafen verhandelt und wohl auch schnell entscheidet, so gibt es im Vorfeld einen interessanten Aspekt: Der "Hof" hat nämlich den Beteiligten eine Denksportaufgabe bis dahin auf den Weg gegeben: "Es wird angeregt zu überdenken, ob der Klägerin ein befristeter Probebetrieb gestattet werden kann."
Diese Anregung findet sich als förmlicher Teil der Ladung zur Verhandlung, in der auch OB Müller für den Zweckverband teilnehmen kann. Die Anregung kann eigentlich nur so verstanden werden, dass der ...