Laut Landesverordnung sind OP-Masken in Geschäften in Baden-Württemberg nicht mehr ausreichend. Weil die entsprechende Formulierung aber nicht eindeutig ist, bleiben in Lahr Bußgelder bislang aus.
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Seit dem 27. Dezember gilt die neue Corona-Verordnung des Landes – und mit ihr auch eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen. In Lahrer Geschäften wird diese Pflicht allerdings bislang kaum umgesetzt oder kontrolliert. Kunden können fast überall nach wie vor mit einer einfachen OP-Maske einkaufen. Allenthalben herrscht Verwirrung um die neue FFP2-Maskenpflicht, auch weil der entsprechende Passus in der Verordnung schwammig ...