Verwaltungsgericht gibt Bahn recht
Klage der Stadt Mahlberg auf regelmäßiges Abschleifen der Gleise zur Lärmminderung wird abgewiesen / Geht Stadt in Berufung?.
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MAHLBERG/FREIBURG. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Klage der Stadt Mahlberg gegen die Bahn abgewiesen. Mahlberg hatte sich vor dem Gericht erstreiten wollen, dass die Bahn in regelmäßigen Abständen die Gleise abschleift, das sogenannte "besonders überwachte Gleis", und damit einen Beitrag zur Lärmminderung entlang der Bahnlinie leistet. Die Bahn sieht eine solche Verpflichtung nicht. Sie fühlt sich an einen kommunalen Lärmaktionsplan einer Stadt nicht gebunden. Die Freiburger Richter teilen die Auffassung der Bahn.
Ob die Stadt vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, der nächsthöheren Instanz, in die Berufung gehen wird, wollte Mahlbergs Bürgermeister Dietmar Benz in einer ersten Stellungnahme am Montag auf das Freiburger Urteil nicht ...