Versuchter Totschlag bei Zfp-Patient nicht nachweisbar
Er würgte vergangenes Jahr eine Ärztin im Emmendinger Zentrum für Psychiatrie. Das Freiburger Landgericht verurteilt den Psychiatrie-Patienten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe.
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Einen versuchten Totschlag an einer Ärztin des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) hat die Schwurgerichtskammer einem 56-jährigen psychisch schwerkranken Patienten am Donnerstag nicht nachweisen können. Deshalb hat sie das kurzzeitige beidhändige Würgen des Mannes als eine gefährliche Körperverletzung eingestuft und dafür eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt. Da der ...