Verstoß gegen EU-Recht

Die Vorratsdatenspeicherung ist laut Gerichtsgutachten nicht mit Grundrechten vereinbar.  

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LUXEMBURG/BRÜSSEL (dpa). Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt einem Gerichtsgutachten zufolge gegen europäisches Recht. Die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ohne konkreten Anlass sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der EU-Charta der Grundrechte. Die Richtlinie soll Ermittlern bei der Aufklärung schwerer Verbrechen helfen.

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