Verstoß gegen das Naturschutzgesetz
Breisacher Amtsgericht verurteilt Landwirt, der einen Biberdamm beschädigt hat, zu einer Geldstrafe von 1500 Euro.
BREISACH / WASENWEILER / GOTTENHEIM. Wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz hat das Breisacher Amtsgericht einen Gottenheimer Landwirt zu einer Geldstrafe von insgesamt 1500 Euro verurteilt. Richterin Cordula Garcia Cejas sah es als erwiesen an, dass der 70-Jährige im vergangenen Herbst einen Biberdamm im Riedkanal zwischen Gottenheim und Wasenweiler vorsätzlich beschädigt hat, um zu verhindern, dass sein angrenzendes Wiesengrundstück unter Wasser gesetzt wird.
Als Richterin Cordula Garcia Cejas ihre Urteilsbegründung verlas, war der Platz neben Rechtsanwalt Bernd Krumm bereits leer. Sein Mandant hatte den Saal verlassen, kaum dass Garcia Cejas den Schuldspruch verkündet hatte. Krumm hatte für einen Freispruch plädiert. Die Richterin schloss sich dem ...