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Vereinheitlichung

Verschärfung oder Lockerung? Debatte über Cannabis-Freimengen in den Bundesländern

Bei den erlaubten Cannabis-Freimengen gibt es in den Bundesländern große Unterschiede. Nicht nur Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) fordert eine bundesweit Vereinheitlichung. Doch auf welchem Niveau?  

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Cannabisblüten, Basis für Marihuana    | Foto: dpa
Cannabisblüten, Basis für Marihuana Foto: dpa
Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) fordert bundesweit einheitliche Cannabisgrenzwerte. "Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können", sagte Wolf der "Rheinischen Post" am Mittwoch. "Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird", so der Minister weiter.
"Wir wollen, dass die Berliner Handhabung bundesweit umgesetzt wird. Langfristig muss bundesweit eine Legalisierung von Cannabis für Erwachsene stehen",Grüne Jugend im Südwesten
Darüber, auf welchem Niveau die Werte bundesweit angeglichen werden sollen, gibt es zwischen den Bundesländern bisher unterschiedliche Meinungen. Während beispielsweise Bayern niedrige Cannabisfreimengen fordert, wünschen sich Grünen-Politiker am liebsten gleich eine Legalisierung. "Eine konkrete Zahl für eine einheitliche Obergrenze kann ich heute noch nicht nennen", hatte Wolf in der vergangenen Woche den Zeitungen Heilbronner Stimme und Mannheimer Morgen gesagt. "Wir müssen uns hier erst unter den Justizministern der Länder verständigen." Diese beraten am 6. und 7. Juni im thüringischen Eisenach auch über dieses Thema.

Die Freimengen für den Eigenbedarf liegen je nach Bundesland zwischen 6 und 15 Gramm

Es geht um die Mengen Cannabis, die als Eigenbedarf gelten, und bis zu denen die Ermittler Verfahren einstellen können. Sie liegen je nach Bundesland zwischen 6 und 15 Gramm. Baden-Württemberg zieht die Grenze bei 6 Gramm und gehört zu den Ländern mit den striktesten Regelungen.

Die Grünen im Stuttgarter Landtag sind zwar auch für eine Vereinheitlichung – aber mit dem Ziel einer Lockerung der Strafbarkeit. Sie verwiesen darauf, dass Cannabiskonsum in vielen Staaten längst legalisiert worden ist. Der suchtpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Josha Frey aus Lörrach, mahnte, eine Vereinheitlichung der Werte dürfe nicht zu einer stärkeren Kriminalisierung führen. "Die durch Repression dominierte Drogenpolitik ist gescheitert: Cannabis ist heute das am meisten konsumierte, illegale Suchtmittel." Der Bund müsse ein Gesetz für den regulierten und kontrollierten Cannabiskonsum schaffen. So könnte der Schwarzmarkt ausgetrocknet, Kinder, Jugendliche und Abhängige könnten besser geschützt werden.

Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt einen Verzicht auf Strafverfolgung bei kleinen Mengen

Auch die beiden Grünen-Landeschefs Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand sagten, die Neuregelung des Themas solle einen Beitrag zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten leisten. Die Grüne Jugend im Südwesten forderte, die straffreie Menge an Cannabis in Baden-Württemberg anzuheben. "Wir wollen, dass die Berliner Handhabung bundesweit umgesetzt wird. Langfristig muss bundesweit eine Legalisierung von Cannabis für Erwachsene stehen", teilten die beiden Landeschefs Marcel Roth und Lena Schwelling mit.

Hingegen wünscht sich Bayern eine bundesweite Angleichung der Werte auf das bayerische Niveau – und damit in einigen anderen Bundesländern eine Verschärfung. "Ich halte eine bundesweit einheitliche Obergrenze bei der Frage, was eine ’geringe Menge’ Cannabis ist, für grundsätzlich wünschenswert", erklärte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Mittwoch in München. "Eine deutschlandweit einheitliche Obergrenze ist aus bayerischer Sicht jedoch nur dann zu befürworten, wenn die Obergrenze – wie derzeit in Bayern und den meisten Ländern praktiziert – bei sechs Gramm liegt."

Kauf und Besitz von Drogen wie den Cannabisprodukten Haschisch und Marihuana sind verboten und strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt aber einen Verzicht auf die Strafverfolgung, wenn es nur um kleine Mengen zum Eigenverbrauch geht, die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 01. Juni 2018: PDF-Version herunterladen

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