Verpflichtung dem Kind gegenüber muss erfüllt werden
Verletzung der Unterhaltspflicht bringt einem Mann ein Gerichtsverfahren ein. Er muss bis Oktober den ausstehenden Unterhalt und einen Betrag an das Frauenhaus zahlen.
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Verletzung der Unterhaltspflicht lautete der Vorwurf, der einem 37 Jahre alten Berliner bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht zur Last gelegt wurde. Er hatte zeitweise keinen Unterhalt für seine Tochter, die mit ihrer Mutter in der Region lebt, gezahlt. Die Richterin stellte das ...