Verordnung vom Landratsamt erneut gekippt
Tauchen im Birkenwaldsee.
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RHEINHAUSEN (hü). Das Landratsamt hat auch die geänderte Fassung der von der Gemeinde erlassenen Rechtsverordnung zur Nutzung des Birkenwaldsees beanstandet. Erneut wurden die Beschränkungen für Taucher für rechtswidrig erklärt. Die Gemeinde kann dagegen innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.
Die Gemeinde Rheinhausen will, wie berichtet, das Tauchen einschränken. Sie verlangt von Tauchern eine Genehmigung, die sie im Rathaus beantragen ...