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Behaglich wohnen unterm Dach lässt es sich nur, wenn dieses gut gedämmt ist. Sollen die Holzdecke sichtbar bleiben, muss der Dämmstoff von außen aufgebracht werden. Foto: ivpu
Viele Hausbesitzer müssen ihre obersten Geschossdecken oder Dächer bis Ende 2015 dämmen, wenn diese nicht Mindestanforderungen zum Wärmeschutz erfüllen. So steht es in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Allerdings: "Dämmpflicht besteht nicht grundsätzlich", stellt Katrin Wefers von ...