Prozesskostenhilfe
Verlorene Gerichtsprozesse können teuer werden
Aber vor dem Sozialgericht muss man nichts bezahlen / Für Bedürftige gibt es die Prozesskostenhilfe.
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STRAFRECHT
Wer eine Straftat begeht und dafür vom Gericht verurteilt wird, muss nicht nur Geldstrafe zahlen oder eine Freiheitsstrafe absitzen. Auf ihn kommen zudem noch die Gerichtskosten zu, gegebenenfalls auch die Kosten des eigenen Verteidigers, die Anwaltskosten der Nebenklage sowie Auslagen für Sachverständige und Zeugen. Die Gerichtskosten steigen mit der Höhe der Strafe. Sie betragen zum Beispiel bei ...