Account/Login

Prozesskostenhilfe

Verlorene Gerichtsprozesse können teuer werden

Aber vor dem Sozialgericht muss man nichts bezahlen / Für Bedürftige gibt es die Prozesskostenhilfe.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Umsonst ist Gerechtigkeit selten zu haben.   | Foto: andre Hönig
Umsonst ist Gerechtigkeit selten zu haben. Foto: andre Hönig
Wer einen Prozess verliert, muss die Kosten zahlen. Diese Grundregel gilt in allen Prozessarten, wobei es aber viele Besonderheiten gibt.
STRAFRECHT
Wer eine Straftat begeht und dafür vom Gericht verurteilt wird, muss nicht nur Geldstrafe zahlen oder eine Freiheitsstrafe absitzen. Auf ihn kommen zudem noch die Gerichtskosten zu, gegebenenfalls auch die Kosten des eigenen Verteidigers, die Anwaltskosten der Nebenklage sowie Auslagen für Sachverständige und Zeugen. Die Gerichtskosten steigen mit der Höhe der Strafe. Sie betragen zum Beispiel bei ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel