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Verleger werfen Google massive Benachteiligung vor

Im Streit um das Suchmaschinenprogramm Google News Showcase haben sich zahlreiche deutsche Verleger an die Medienaufsicht gewandt. Sie fordern, dass Google ihnen ungehinderten Zugang zu der Plattform möglich macht.  

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Das Geschäftsgebaren  von Google stößt...deutschen Zeitungs- und Medienbranche.  | Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
Das Geschäftsgebaren von Google stößt immer wieder auf Kritik von Verbänden der deutschen Zeitungs- und Medienbranche. Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)
Seit Jahresbeginn erreichten gut 40 Beschwerden von überwiegend lokal und regional tätigen Verlagen gegen Google News Showcase (GNS) die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), berichtete eine Sprecherin am Mittwoch. Diese monierten "insbesondere, dass ihre Online-Angebote beim Zugang zum GNS unzulässig diskriminiert würden. Zudem würden die konkreten Zugangsbedingungen zu GNS nicht offengelegt."

Nach erster Prüfung habe sich die MA HSH zur weiteren Klärung des Sachverhalts an Google als Anbieterin gewandt: "Der Google News Showcase ist ein wichtiger Weg für die Verlage, um die Nutzerinnen und Nutzer mit ihren digitalen journalistisch-redaktionellen Angeboten zu erreichen", erläuterte die Direktorin der MA HSH, Eva-Maria Sommer. "Um die in den Beschwerden benannten Verstöße und die Einleitung eines förmlichen Aufsichtsverfahrens prüfen zu können, haben wir Google daher um Sachverhaltsaufklärung gebeten." Der Fokus liege auf der Sicherung der Meinungsvielfalt.

Ende 2022 hatte das Bundeskartellamt ein kartellrechtliches Verfahren gegen den Digitalriesen abgeschlossen. "Google wird in den kommenden Wochen weitere Maßnahmen umsetzen", begründeten dies Kartellwächter. "Damit wird auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu dieser Plattform hingewirkt, dessen Details dann der Medienaufsicht nach dem Medienstaatsvertrag unterliegen. Das Bundeskartellamt wird diese Entwicklung auch künftig aufmerksam verfolgen und etwaigen Beschwerden abgewiesener Verleger nachgehen." Google hatte damals die Entscheidung begrüßt. Mehr als 40 Verleger sehen einen ungehinderten Zugang jedoch weiter nicht gegeben.

Wolfgang Poppen, Verleger der Badischen Zeitung, vertritt die Mehrheit der baden-württembergischen Verlage in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Verwertungsgesellschaft Corint Media und hat ebenfalls Beschwerde eingereicht. "Es ist mir unverständlich, wie Urheberrechte und Presseleistungsschutzrechte so ignoriert werden können wie durch Google", erklärte er.

Besonders ärgerlich ist laut Poppen, dass sich Google nur in Deutschland so verhalte, in Ländern wie Frankreich und Australien aber bereit sei, für Inhalte von Verlagen zu zahlen. Offenbar reiche in Deutschland der politische Druck nicht aus. Man habe ein Gesetz zum Leistungsschutz verabschiedet, das bei Verstößen keine Sanktionen vorsehe – "ein völliges Unding". Zugleich beklagte Poppen allerdings auch ein teils unsolidarisches Verhalten der eigenen Branche. Wenn einzelne Medienhäuser nur auf kurzfristigen Profit schielten und individuelle Verträge mit Google schlössen, "schadet das Relevanz und Glaubwürdigkeit unserer Zeitungsverlage insgesamt."

Damit spielte BZ-Verleger Poppen auf den Grundsatzkonflikt zwischen Google und Corint Media sowie Verbänden um die angemessene Vergütung von Urheberrechten an. Hintergrund ist das überarbeitete Urheberrecht in Deutschland. Es trat 2021 in Kraft und sichert Medienhäusern Schutzrechte zu, wenn externe Digitalplattformen ihre journalistischen Angebote einbauen. Pressehäuser sollen von den Plattformen dafür Geld erhalten.
Die Umsetzung des Leistungsschutzrechts steckt noch in den Kinderschuhen. Es gibt verschiedene Modelle. Google etwa hatte begonnen, mit Publikationen direkt Verträge zu schließen. Corint Media setzt hingegen auf eine nicht individuelle Lösung und einen Gesamtbetrag, den sie dann an ihre Mitglieder ausschüttet.

Das Bundeskartellamt sieht für sich derzeit keinen erneuten Handlungsbedarf, was den diskriminierungsfreien Zugang zu GNS angeht, sagte ein Sprecher. "Google hat inzwischen Angaben zu den generellen Bedingungen für eine Showcase-Teilnahme veröffentlicht." Die medienrechtliche Bewertung der Details obliege den Landesmedienanstalten. "Das Bundeskartellamt beobachtet derzeit die Maßnahmen-Umsetzung und das weitere Geschehen rund um Google News Showcase und das Leistungsschutzrecht. Wenn es Hinweise zum Beispiel auf nicht gerechtfertigte Diskriminierungen geben sollte, können diese jederzeit aufgegriffen werden. Durch den Verfahrensabschluss vom Dezember 2022 ist das Bundeskartellamt hieran nicht gehindert."

Ressort: Kultur

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 16. März 2023: PDF-Version herunterladen

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