Vergleich im Streit um Vorkaufsrecht
Eine Hauseigentümerin verklagte die Stadt Neuenburg, weil ihr der angebotene Kaufpreis für ihre Immobilie zu niedrig erschien.
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NEUENBURG AM RHEIN/KARLSRUHE. In einem Streit zwischen der Stadt Neuenburg und der Eigentümerin eines Hauses in der Friedhofstraße bezüglich der Ausübung des Vorkaufsrechts ist vom Landgericht Karlsruhe ein Vergleich vorgeschlagen worden. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass bei der Ausübung des Vorkaufsrechts das Neuenburger Rathaus einen formalen Fehler begangen hat, weil der Bürgermeister eigenmächtig handelte. Der eigentliche Streitpunkt – der von der Stadt zugestandene Kaufpreis – wurde damit nicht mehr vertiefend behandelt.
Zur Vorgeschichte: Die in Staufen lebende Eigentümerin hatte das in einem Sanierungsgebiet liegende Haus aus einer Erbschaft erhalten, die Stadt Neuenburg zeigte Interesse an einem Kauf. Ein erstes Angebot lag bei 198 000 Euro, was die Eigentümerin zunächst nur zur Kenntnis nahm . Sie erkundigte sich daraufhin bei vier Maklern, wie diese den Wert der Immobilie taxieren würden. ...