Das Landgericht Freiburg hat einen Sexualstraftäter in der Sicherungsverwahrung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Auch eine erneute Sicherungsverwahrung wurde angeordnet.
Am Freiburger Landgericht ist das Urteil im Prozess um einen Sexualstraftäter in Sicherungsverwahrung gefallen. Foto: Silas Stein (dpa)
Nach fünf Verhandlungstagen herrscht vor der Großen Strafkammer des Freiburger Landgerichts Einigkeit: Eine erneute Anordnung der Sicherungsverwahrung (SV) ist für den mehrmals einschlägig verurteilten 62-jährigen Sexualstraftäter R. unumgänglich. Staatsanwaltschaft, Nebenklageverteidigung, Verteidiger und die Richterbank kamen zu dem Schluss. Zuvor muss R. erneut in den Strafvollzug wegen der nun ...