Vergewaltigung in Freiburg: 62-jähriger Sexualstraftäter muss erneut in Sicherungsverwahrung
Das Landgericht Freiburg hat einen Sexualstraftäter in der Sicherungsverwahrung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Auch eine erneute Sicherungsverwahrung wurde angeordnet.
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Nach fünf Verhandlungstagen herrscht vor der Großen Strafkammer des Freiburger Landgerichts Einigkeit: Eine erneute Anordnung der Sicherungsverwahrung (SV) ist für den mehrmals einschlägig verurteilten 62-jährigen Sexualstraftäter R. unumgänglich. Staatsanwaltschaft, Nebenklageverteidigung, Verteidiger und die Richterbank kamen zu dem Schluss. Zuvor muss R. erneut in den Strafvollzug wegen der nun ...