Keine Abfrage ins Blaue: Der Gesetzgeber muss die Datenabfrage der Sicherheitsbehörden bei Internet- und Telefonprovidern etwas erschweren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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Die Bürgerrechtler Patrick Breyer und Katharina Nocun hatten Beschwerde eingelegt. Das Bestandsdatengesetz von 2012 sei weitgehend verfassungswidrig. Die Klage betraf die so genannten Bestandsdaten der Internet- und Telefonkunden. Gemeint sind ...