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Verfahrensposse um einen Trolley

BZ-Plus Ein 42-jähriger Basler wurde fälschlicherweise verdächtigt, in Bad Säckingen einen Einkaufswagen gestohlen zu haben.  

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Ein feiner Unterschied: Das ist ein Einkaufstrolley und kein Einkaufswagen.   | Foto: Silas Stein (dpa)
Ein feiner Unterschied: Das ist ein Einkaufstrolley und kein Einkaufswagen. Foto: Silas Stein (dpa)

. Nicht alle, die auf der Anklagebank sitzen und ihre Unschuld beteuern, sind unschuldig. Aber im vorliegenden Fall, der beim Amtsgericht Bad Säckingen verhandelt wurde, traf es wirklich einen Unschuldigen. Da bedurfte es für Richter Rupert Stork nach der Beweisaufnahme keiner eingehenden Beratungspause mehr, um den Angeklagten vom Vorwurf des Diebstahls freizusprechen.

Als der Angeklagte den Sitzungssaal betritt, ist er sichtlich irritiert, dass er hier erscheinen muss. Man muss ihm den Platz zuweisen, er kennt sich bei Gericht nicht aus. Der 42-Jährige ist gut gekleidet, hat feine Manieren und einen festen Job, der ihm monatlich 5000 Schweizer ...

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