Verfahren gegen Laufenburger Wirt eingestellt
Anklage und Verteidigung einigen sich auf Geldstrafe.
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LAUFENBURG (gsl). Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit von rumänischen EU-Bürgern stand im Mittelpunkt einer Verhandlung vor dem Bad Säckinger Amtsgericht. Dieses brummte einem Laufenburger Gastwirt eine Geldstrafe auf, weil er einen scheinselbstständigen Rumänen und dessen Frau beschäftigte.
Richter Rupert Stork hielt es dem Gastronomen zugute, dass er den rechtlichen Sachverhalt nicht vollumfänglich kannte. Rumänische ...