Ratgeber
Verbraucher, Pendler, Schüler: Was sich 2025 ändert
Das neue Jahr hat gerade erst begonnen, 2025 ändert sich so einiges. Besonders viele Neuerungen gibt es an den Schulen, aber auch Verbraucher und Pendler erwarten Veränderungen. Ein Überblick über die wichtigsten Themen:
dpa
So, 5. Jan 2025, 7:00 Uhr
Südwest
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Grundschulempfehlung wird verbindlicher
Für Eltern, Schülerinnen und Schüler ändert sich in diesem Jahr einiges. Die von Grün-Schwarz geplanten Bildungsreformen sollen in Kraft treten – vorausgesetzt, der Landtag stimmt den Änderungen zu. Als Erstes greift die Neuregelung der Grundschulempfehlung. Seit 2013 konnten allein die Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind nach dem Ende der Grundschulzeit gehen soll.
Für die derzeitigen Viertklässler wird die Grundschulempfehlung nach dem Willen der Landesregierung wieder verbindlicher. An Stelle des reinen Elternwillens steht künftig ein Modell aus drei Komponenten: Lehrerempfehlung, Kompetenztest und Elternwunsch. Stimmen zwei aus drei überein, soll das den Ausschlag geben. Wollen die Eltern ihr Kind dennoch aufs Gymnasium schicken, soll das Kind künftig einen weiteren Test absolvieren. Verbindlich ist die Empfehlung allerdings nur für das Gymnasium.
Land will zum neunjährigen Gymnasium zurück
Die zweite große Änderung an den Schulen im Land greift zum Beginn des neuen Schuljahres Anfang September: Dann soll nach dem Willen der grün-schwarzen Landesregierung wieder das Abitur nach neun Schuljahren zum Standard werden, zunächst beginnend mit den Klassen fünf und sechs. Derzeit ist in Baden-Württemberg das achtjährige Gymnasium Standard.
Das neunjährige Gymnasium soll neben der Verlängerung um ein Jahr auch zeitgemäß ausgestaltet werden. Das Konzept der Kultusministerin sieht etwa eine Stärkung der naturwissenschaftlichen Fächer vor. Kompetenzen im Bereich Informatik, Künstliche Intelligenz und Medienbildung sollen Schüler künftig in einem eigenen Schulfach erlernen, das laut des Plans des Kultusministeriums von Klasse 5 bis Klasse 11 durchgehend unterrichtet werden soll.
Grundsteuer wird neu berechnet
Seit dem 1. Januar wird die fällige Grundsteuer für Grundbesitzer, Häuslebauer und auch Mieter bundesweit nach einem neuen Konzept berechnet. Bisher hatten die Finanzämter die Grundsteuer auf Grundlage sehr alter Daten berechnet. In Westdeutschland waren diese aus 1964, in Ostdeutschland sogar aus 1935. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung 2018 die alte Regelung gekippt, da die bisherige Bemessungsgrundlage verfassungswidrig ist.
In Baden-Württemberg gilt nun das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell. Für Grundstücksbesitzer ändert sich vor allem eines: Künftig wird nach Angaben des Steuerzahlerbundes nicht mehr danach unterschieden, ob und wie ein Grundstück bebaut ist. Das werde in den Gemeinden zu großen Belastungsverschiebungen führen, so der Steuerzahlerbund. Laut Finanzministerium werden etwa baureife, aber unbebaute Grundstücke künftig teurer werden. Effizient bebaute Grundstücke, etwa mit Mehrfamilienhäusern, dürften dagegen günstiger werden.
Notfallpraxen schließen Schritt für Schritt
In Teilen des Landes müssen die Menschen ab April längere Wege zur nächsten Notfallpraxis in Kauf nehmen. Ab dann soll die Zahl der Notfallpraxen Schritt für Schritt reduziert werden, 18 Standorte sollen schließen. Künftig soll laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) Baden-Württemberg gelten, dass 95 Prozent der Patienten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen sollen, alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten.
Als Ersatz für die wegfallenden Standorte sollen die bleibenden Praxen gestärkt werden. Dort sollen etwa, wenn der Bedarf da ist, mehr Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig Dienst haben. Damit könne ein höheres Patientenaufkommen bewältigt werden und zugleich werde auch die Qualität verbessert. Es gebe etwa viele Ärztinnen und Ärzte, die wegen ihrer Fachrichtung mit bestimmten Erkrankungen wenig zu tun hätten. "Wenn zusätzlich ein erfahrener Kollege oder eine erfahrene Kollegin vor Ort ist, erleichtert dies den Dienst und verbessert die Versorgung", sagte Doris Reinhardt, die stellvertretende KV-Chefin.
Strom, Wasser, Gas: Das tut sich bei den Preisen
Private Gaskunden der EnBW müssen 2025 nicht tiefer in die Tasche greifen, wenn sie im Winter heizen. Die Gaspreise des drittgrößten deutschen Versorgers bleiben dank gesunkener Beschaffungskosten zum Jahreswechsel stabil, teilte die EnBW mit.
Beim Wärmestrom – also für Kundinnen und Kunden mit Elektroheizungen oder Wärmepumpen – sollen die Preise sogar leicht um bis zu 3,5 Prozent sinken. Für einen Musterhaushalt mit zwei bis drei Personen bedeute dies eine Entlastung von bis zu 60 Euro im Jahr. Die genauen Werte seien von der Art der Anlage und der Messmethode abhängig, heißt es.
Etwas teurer dürfte dagegen das Trinkwasser in Baden-Württemberg werden. Die Bodensee-Wasserversorgung, die rund vier Millionen Menschen im Südwesten mit Trinkwasser versorgt, erhöht die Umlage pro Kubikmeter Wasser (1000 Liter) um knapp zwei Cent von 88 auf 89,9 Cent. Bei der Landeswasserversorgung steigt die Umlage ebenfalls um zwei Cent von 81 auf 83 Cent.
Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen würde die Erhöhung Mehrkosten von knapp vier Euro pro Jahr bedeuten. Allerdings machen die Preise der Wasserversorger nur ein Teil des Trinkwasserpreises aus, den Verbraucher am Ende bezahlen müssen. Im Schnitt kosteten 1000 Liter 2024 im Südwesten 2,59 Euro.
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